Menschen mit krankhafter Fettleibigkeit wünschen sich oft nichts Sehnlicheres als eine Fettabsaugung. Wenn die Entscheidung gefallen ist, welche Klinik und welcher Arzt die Operation übernehmen soll, benötigt der Patient eine Genehmigung von der Krankenkasse, damit diese seine Behandlungskosten erstattet, welche bei 1000 € beginnen und bei circa 7000 € enden. Ab wann zahlt die Kasse die komplette OP und in welchem Fall ist eine Zuzahlung nötig? Wenn sich Patienten ihr Fett weg operieren lassen, zahlen Krankenkassen den chirurgischen Eingriff des Schönheitschirurgens meistens nicht, da sonst die aktuellen Beiträge der Bürger von mindestens 14,6% des Bruttoeinkommens wahrscheinlich ins unermessliche steigen dürften.
Wie läuft die Antragstellung ab bevor ein hoffentlich guter plastischer Chirurg aufgesucht wird?
Wer die Kosten für eine, vom Spezialisten durchgeführte OP in einer Schönheitsklinik bezahlt bekommen möchte, muss zunächst einen Antrag stellen. Dieser kann jedoch auch abgelehnt werden. Wichtig zu wissen ist es, welche Voraussetzungen bestehen müssen, damit die Krankenkasse eine Schönheits-OP im Idealfall bezahlt.
Wenn körperliche Einschränkungen oder Krankheiten der Grund für das gewünschte Fettabsaugen ist, wird ein Gutachten erstellt, um einen Überblick über das Beschwerdebild zu bekommen. Aber auch psychische Gründe können über einen Psychiater dargelegt werden.
Grundsätzlich muss ein Patient eine Kostenübernahme für eine OP in der Schönheitschirurgie durch die Versicherung beantragen. Dazu muss der Antragsteller die Antragsformulare für den Kostenübernahmeantrag per Brief an die zuständige private oder gesetzliche Krankenkasse (Abkürzung = GKK) schicken. Der Antrag auf Kostenerstattung muss eine Begründung beinhalten, warum die Fettentfernung aus medizinischen Gründen notwendig ist.
In den meisten Fällen werden die Anträge abgelehnt, weil die Übernahme von Leistungen der Ästhetisch Plastischen Chirurgie nicht zu den Regelleistungen zählen und somit nicht in ihrem Leistungskatalog aufgeführt sind. Dazu zählen normalweise auch Behandlungen bei denen sich Patienten ihr Fett operativ entfernen lassen.
Gegen die Ablehnung kann jedoch Einspruch eingelegt werden. Bei einem Widerspruch muss die Versicherung den Fall erneut untersuchen. Falls dies wiederum keinen Erfolg bringt, kann der Versicherte eine Klage schreiben und diese beim Sozialgericht einreichen.
Infolgedessen wird ein Gerichtsverfahren beim zuständigen Sozialgericht eingeleitet. Der Richter fällt nach Abschluss der Verhandlung ein Gerichtsurteil. Für die Vertretung vor Gericht kann ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden, welcher jedoch nicht zwingend notwendig ist.
Sofern Sozialgerichtsurteile angegriffen werden möchten, kann Berufung oder Revision beim nächsthöheren Gericht eingelegt werden. Die Verfahren landen dann beim LSG (Landessozialgericht), Bundessozialgericht oder abschließend beim Bundesgerichtshof.
Im Rahmen von Hartz 4 besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen, um die Kosten des Rechtsanwalts nicht oder nur teilweise tragen zu müssen.
Allgemeine Informationen stellt sicherlich der VdK zur Verfügung. Der Sozialverband hilft unter Umständen auch bei der Verfassung einer Petition.
Gibt es wichtige Gerichtsurteile zur Kostenübernahme bei Liposuktionen?
Es existieren viele aktuelle Urteile zur Rechtsprechung bei eingereichten Anträgen zur Kostenübernahme einer Liposuktion.
Eine 34-Jährige Klägerin aus Chemnitz litt an einem Lipödem („Reiterhosensyndrom“) im 1. Stadium und wollte sich Fett absaugen lassen. Die gesetzliche Krankenversicherung wollte jedoch die Kosten für diese OP nicht zahlen, sodass der Antrag abgelehnt wurde. Nach der Ablehnung holte die Patientin ein weiteres Gutachten ein, welches bestätigte, dass sie sich sogar bereits in Stadium 2 befinde. Eine konservative Therapie bringe angeblich keinen Erfolg mehr. Daraufhin klagte sie 2012 am SG Chemnitz, welches sich dem Rechtsgutachten des zuständigen Sachverständigen anschloss, woraufhin die Krankenkasse als Kostenträger durch das Urteil bestimmt wurde und die Hilfesuchende ihre OP gratis bekam.
Im Jahre 2013 klagte eine 29-jährige aus Nordhessen, die am Gesäß sowie an den Beinen und Armen an einer schmerzhaften Fettgewebsvermehrung litt, beim zuständigen Landessozialgericht, nachdem das Sozialgericht in Kassel die Klage in erster Instanz abgelehnt hatte. Vor dem Landessozialgericht bekam sie Recht, woraufhin die Liposuktion von der Krankenkasse bezahlt werden musste.
In einem weiteren Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 13.03.2015 wurde die Krankenkasse dazu aufgefordert, die Kosten für die chirurgische Behandlung eines 51-Jährigen mit einem Lipödem zu übernehmen. Der Mann litt bereits unter schweren Schmerzen und war in seiner Bewegung eingeschränkt. Nachdem die konservativen Therapien keine Linderung verschafften, entschied das Gericht, dass das krankhafte Fettgewebe operativ entfernt werden müsse.
Generell ist es so, dass die Gerichte keineswegs einheitlich urteilen und es nur Einzelfallentscheidungen gibt. Es herrscht noch keinen Konsens darüber, ob die Krankenkassen die Behandlungskosten übernehmen müssen oder nicht. Aufgrund der gefällten Urteile in Sachsen und Hessen können die Bewohner in diesen Ländern eventuell zuversichtlicher sein, dass ihrem Antrag stattgegeben wird. Auf jeden Fall sollte der Antragsteller auf diese Urteile verweisen. Bevor der Gesetzgeber die Leistungen nicht in den Katalog mit aufnimmt, findet grundsätzlich eine Einzelfallprüfung statt.
Wer erstellt ein Gutachten für Fettabsaugungen und wie sieht dieses aus?
Zu den Bedingungen, ob der Versicherte eine Korrektur bezahlt bekommt, zählt unter anderem ein Befundbericht eines Sachverständigen. Dieser kann per Gutachten eine medizinische Indikation bestätigen. Der MDK, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, berät die Versicherten in Bezug auf ihre Rechte und gibt Informationen zu den Begutachtungen.
Im Rahmen einer Arztdiagnose wird ein medizinisches Beschwerdebild erstellt. Dazu wird eine Erstuntersuchung vorgenommen, um die Diagnose in einem Untersuchungsbefund festzuhalten.
Internisten führen eine Laboruntersuchung durch. Anhand der Laborwerte diagnostiziert der Arzt erhöhte Cholesterinwerte, Leberfunktionsstörungen, Stoffwechselstörungen, Darmstörungen oder weitere chronische Krankheiten. Diabetespatienten werden nach der Schwere ihrer Diabeteserkrankung untersucht.
Des Weiteren werden die Ursachen des möglicherweise krankhaften Produzierens von Fettgewebe gesucht. Nicht selten sind Drüsenstörungen, Hormonstörungen oder eine Gynäkomastie für die Problemzonen verantwortlich. Wenn die Fettverteilungsstörung hormonbedingt ist, wird der gesamte Hormonhaushalt analysiert. Eine Lipohypertrophie kann auch im Zusammenhang mit einer Fettgewebserkrankung, mit dem Blutfettspiegel oder krankhafter Blutfettwerte stehen.
Wann ist eine Fettabsaugung medizinisch notwendig?
Erblich bedingte, wissenschaftlich anerkannte Gendefekte, wie die Elephantiasis, das Faktor V Leiden, die Lipomatose (lateinisch = Lipomatosis), Hashimoto, das PCO-Syndrom oder das durch Krankheiten entstandene sekundäre Lymphödem dürften als Kassenleistung anders beurteilt werden, da diese Krankheiten verschiedene Ursachen haben und nicht unbedingt mit einer Lipektomie behandelt werden können. Eventuell greifen hier auch die neuen Untersuchungs-und Behandlungsmethoden (NUB).
Auch die Folgen, die aus einer Körperfettverteilungsstörung entstehen, werden ermittelt. Ein Bandscheibenvorfall, Rückenbeschwerden, Beeinträchtigungen im Alltag und Bewegungseinschränkungen stehen mit der Erkrankung teilweise in einem engen Zusammenhang. Der Bodymass-Index liegt zumeist weit über den Werten vom Normalgewicht, sodass Herz-Kreislauf-Beschwerden oder sogar ein Herzinfarkt auftreten können.
Per ICD Code werden die Patienten in diagnosebezogene Fallgruppen (DRG) eingeordnet. Damit kann der Preis für die Behandlung anhand des EBM, des einheitlichen Bewertungsmaßstabs, zugeordnet werden.
Starke Fettleibigkeit geht zudem oftmals mit einem verminderten Selbstwertgefühl einher. Egal ob dicke Körperstellen ernährungsbedingt oder krankhaft sind, die Betroffenen werden teilweise sogar gemobbt und als essgestört bezeichnet. Mobbing kann zusätzlich zu einer Essstörung und zu einem psychischen Ungleichgewicht führen.
Ein Psychologe ermittelt in diesen Fällen, ob eine depressive Verstimmung in Folge der Fettleibigkeit vorliegt. Er erstellt ein psychiatrisches Gutachten darüber, inwiefern die Krankheit die Psyche belastet, was im Idealfall zu einer Anerkennung führt.
In welchen Fällen bezahlt die Krankenkasse eine Fettabsaugung auf Rezept und wie sieht es aus, wenn ein stationärer
Krankenhausaufenthalt nach dem operativen Eingriff folgt?
Damit die Krankenkasse die OP-Techniker und Ärzte bezahlt, müssen einige Kriterien erfüllt sein. Eine Behandlung wird erst von der Versicherung übernommen, wenn sie medizinisch notwendig ist und auch oft erst, wenn sie als wissenschaftlich anerkannt gilt.
Das Problem dabei ist, dass die Notwendigkeit das Fett durch eine Korrektur schnell loszuwerden, nicht immer eindeutig nachgewiesen werden kann. Vor allem die Abgrenzung zum einfachen Übergewicht ist in vielen Fällen schwierig. Oftmals müssen die Antragsteller zuerst ihre Ernährung umstellen, Sport treiben und dabei ihre Werte und Maße dokumentieren.
Zudem werden die Anträge oft abgelehnt, weil nicht alle konventionellen Therapien ausgeschöpft wurden oder das Fettabsaugen in den Augen der Versicherungen als nicht notwendig erscheint, besonders wenn der Patient noch mobil ist.
Psychische Belastungen alleine sorgen selten direkt dafür, dass die GKV, BKK oder die PKV die Kosten vor Ort tragen. Zumeist finden sie nur im Zusammenhang mit körperlichen Beeinträchtigungen Beachtung.
Welche Krankenkasse übernimmt für die Liposuktion die Kosten und zahlt die Krankenkasse vielleicht nur bei Privatpatienten oder auch bei Kassenpatienten?
Im Gegensatz zu Kassenpatienten sind die Modalitäten durch die private Krankenversicherung bei der Entfernung von Fettgewebe sehr verschieden. Daher sollte sich der Privatversicherte bei seiner Versicherungsgesellschaft über die Möglichkeit der Kostenübernahme, welche die Krankenkasse zahlt, vorab informieren. Dabei steht zudem die Frage im Vordergrund, ob die Beihilfe bei Privatpatienten zusätzlich zahlt.
Übergewichtige Patienten können über eine gute Fettabsaugungs-Klinik ihr Fett von einem Schönheitschirurg durch eine Operation dauerhaft entfernen lassen. Diese Behandlung können sie auch günstig in unserer Privatklinik machen lassen.