Eintrag vom 06.06.2011
Aerzteblatt.de berichtet über den 114. Deutschen Ärztetag in Kiel. Unter dem Vorsitzt von Udo Wolter beschloss die
Bundesärztekammer (BÄK) vergangene Woche eine überarbeitetet und angepasste Berufsordnung. Neue Paragrafen wurden integriert, in anderen Teilen wurde die bisherige Ordnung gestrafft und somit anwendbarer (bspw. vor Gericht).
Neu ist u.a. die Definition der "gewissenhaften Ausübung des Arztberufs". Damit ist gemeint, dass der praktizierenden Arzt über ausreichend Erfahrung verfügen und über den Aktuellen Stand der Erkenntnisse informiert sein muss. Das heißt im Falle von Schönheitsoperationen, dass eine Arzt berufswidrig handelt, falls er nicht die geeignete Qualifikation vorweisen kann - das ist besonders wichtig, da in Deutschland ja der Begriff "Schönheitschirurg" nach wie vor nicht geschützt ist.
Weiterhin wurde die "Aufklärungspflicht" präzisiert. Es heißt ein Arzt müsse "insbesondere vor operativen Eingriffen Wesen, Bedeutung und Tragweite der Behandlung einschließlich der Behandlungsalternativen
(!!!) und die mit ihr verbundenen Risiken in verständlicher und angemessener Weise" näherbringen. Das schließt in der neuen Ordnung mit ein, dem Patienten ausreichend Bedenkzeit zu gewähren.
Weitere Ergebnisse des mehrtägigen Treffens, die nicht unmittelbar mit plastischer Chirugie in Berührung kommen können sie in einer Zusammenfassung auf der Online-Präsenz der Welt nachlesen.
(auf dem Foto: Udo Wolter; BÄK)
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