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Eintrag vom 23.11.2015

Krankschreibung nach Schönheits-OP?

Nach einer Schönheits-Operation braucht man in der Regel einige Tage bis man wieder Arbeiten kann. Doch kann man sich aufgrund der OP krankschreiben lassen? Prinzipiell gilt; es ist möglich. Trotzdem sollte man im Einzelfall überprüfen ob es angebracht ist. Rechtlich muss der Arbeitnehmehr nicht erfahren aus welchem Grund man krankgeschrieben ist. Das heißt ein Attest für eine Schönheits-OP ist durchaus möglich. Doch vor allem bei OPs die offensichtlich zu sehen sind sollte man sich mit dem Chef im Vorfeld absprechen. Denn eine OP ohne medizinische Notwendigkeit is keine Rechtfertigung für eine Krankschreibung. In diesem Fall muss Urlaub genommen werden.

Quelle: www.welt.de

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