Die „Britische Gesellschaft für Plastische Chirurgie“ hat entschieden, den Patienten, die sich Schönheitsoperationen bei akkreditierten Chirurgen unterziehen, Versicherungen anzubieten. Bis jetzt hat es keine Versicherungsrichtlinie für plastische Chirurgie und deren Komplikationsrisiken gegeben. Die neue Richtlinie umfasst die Sicherung gegen Infektions- und Blutungsrisiken aber auch gegen das Risiko der kapsulären Kontraktur von Implantaten, eine Abwehrreaktion des Körpers auf Brustimplantate.
Eine von zehn Frauen, die sich einer Brustvergrößerung unterziehen, können diese Leiden entwickeln, mussten aber bis jetzt selbst für die Folgekorrekturen zahlen. Die beliebtesten Prozeduren, die versichert werden, sind Fettabsaugungen, Augenlidkorrekturen, Oberarmstraffungen, Brustvergrößerungen, Gynäkomastien, Faceliftings, Ohrenkorrekturen und Fetttransplantationen.
Übliche Komplikationen wie Infektionen, Blutungen, Flüssigkeitsaufbau, Nervenverletzungen u.a. werden auch versichert. Viele der Komplikationen brauchen bis zu einem Monat um nach der OP aufzutreten und im Falle von kapsulären Kontrakturen kann es sogar länger dauern. Deshalb aktiviert sich die Versicherungspolice am 29. Tag nach der OP und bleibt zwei Jahre erhalten.