Trotz aller Sorgfalt, auch wenn Ihr ausgewählter Facharzt und Sie als Patient alles richtig machen, lassen sich Komplikationen bei schönheitschirurgischen Eingriffen nie ganz vermeiden. So kann es bei Behandlungen wie Brustvergrößerungen, Bruststraffungen, Bauch- und Gesichtsstraffungen zum Beispiel zu Nachblutungen, Thrombosen, Embolien, Infektionen oder Wundheilungsstörungen kommen.
Sollten tatsächlich anschließende Nachbehandlungen nötig sein, müssen Sie die entstehenden Folgekosten jedoch selbst bezahlen, da die Krankenkasse nicht für Behandlungen von schönheitschirurgischen Eingriffen aufkommt.
Was für eine Abdeckung hat die Versicherung?
medassure zahlt die Rückforderungsansprüche der Krankenkasse für Kosten einer Operation, einer Untersuchung und/oder einer ambulanten Behandlung, die aufgrund einer Komplikation nach einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen und/oder plastischen Operation entstehen können. Ergänzend dazu werden die Kosten des behandelnden Arztes, die über den vereinbarten Behandlungsvertrag hinausgehen, bis zu einem Betrag von 10.000 € von medassure übernommen. Voraussetzung ist, dass es sich um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung handelt und die Krankenkasse die Kostenübernahme verweigert oder der behandelnde Arzt keine kassenärztliche Zulassung besitzt.
Sie erhalten somit die finanzielle Sicherheit, dass die vereinbarten Behandlungskosten nicht durch Nachträge belastet werden.
medassure schließt die Versicherungslücke für gesetzlich, privat und beihilfeberechtigte krankenversicherte Patienten. Ihre Vorteile:
Vergessen Sie finanzielle Sorgen bei eventuellen Folgekosten:
Diese Folgekostenversicherung von medassure können Sie ganz einfach über abschließen. Gernen senden wir Ihnen alle Unterlagen darüber per E-Mail zu oder Medassure berät Sie darüber auch ausführlich.
Kontaktdaten Medassure:
JAHNKE HOYER & CIE. GmbH
Konrad-Adenauer-Ufer 39, 50668 Köln
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