Eintrag vom 08.05.2013
Kaum zu glauben, dass die Betitelung "
Schönheitschirurgie" noch nicht geschützt ist. Das heißt, dass Ärzte, Heilpraktiker etc., die noch ungeschützte Berufsbezeichnung für sich verwenden und verbrauchen, können so Patienten eine nicht vorhandene Qualifizierung "vorspielen".
Der CDU Gesundheitsexperte Jens Spahn will jetzt angeblich den Begriff "Schönheitschirurgie" gesetzlich schützen lassen und ins Berufsrecht mit aufnehmen.
Erst wegen dem Skandal um billige Brustimplantate in Deutschland wird jetzt darüber diskutiert, die fachliche Qualifikation von Ärzten zu schützen. Derweil fordert die KKH Allianz ein
Entschädigungsfonds für Opfer von Medizinfehlern. Der Kunde soll geschützt werden!
Der Patient kann einen hochqualifizierten Facharzt an der Bezeichnung "
Ästhetisch-Plastische Chirurgie" besser erkennen, denn 2005 wurde auf dem Ärztetag beschlossen, dass nach der Weiterbildungsordnung die Fachaztbezeichnung um einen Begriff erweitert wurde. Ein Arzt, der ohne hinreichende Qualifikation arbeitet, handelt berufswidrig.
Der Skandal um die Billig-Brustimplantate aus Frankreich sorgte für große Aufregung, denn sie sollen schnell reißen und Entzündungen hervorrufen. Den Betroffenen wurde empfohlen, die Implantate rausnehmen zu lassen und ggf. zu wechseln.
Ob die Patientinnen die Kosten selbst bezahlen müssen, wird noch diskutiert von Krankenkassen und Politikern. Denn keine der beiden Seiten sieht sich nicht verantwortlich. Es wurden schon mehrere Lösungen diskutiert, die hoffnungsvollste ist: der Entschädigungsfonds. Für den Fonds dürften sich die Kosten nicht mehr als tausend Euro beziehen. Bei einem Fall von z.B. Ärtzepfusch oder giftigen Implantaten braucht man schnell Hilfe. Von dem Fonds könnten dann die anfallenden Arztkosten bezahlt werden.
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Quelle:
n24.de