Aktuelle Informationen von CZ-Wellmed

Eintrag vom 07.03.2011

Schönheitsoperationen sind umsatzsteuerpflichtig

In der Ärzte-Zeitung war kürzlich zu lesen, dass der Bundesfinanzhof nun ein Urteil von 2004 bekräftigt und Schönheitsoperationen als umsatzsteuerpflichtig erklärt hätte.  Umsatzsteuerfrei könne eine ärztliche Leistung nur dann sein, wenn sie der Behandlung oder Vorbeuge von gesundheitlichen Beeinträchtigungen diene. 

+++
CZ-Wellmed bietet Ihnen eine ausführliche Baratung, auch bezüglich der Fianzierung Ihrer Schönheitsoperation.

Weitere News aus 2011

Archiv - 2024

Archiv - 2023

Archiv - 2022

Archiv - 2021

Archiv - 2020

Archiv - 2019

Archiv - 2018

Archiv - 2017

Archiv - 2016

Archiv - 2015

Archiv - 2014

Archiv - 2013

Archiv - 2012

Kurzfristig freie OP-Termine

Mehr Termine einblenden
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung stimmen Sie der Verwendung zu. Zur Datenschutzerklärung.