Noch vor wenigen Wochen war ein Schadensersatz-Urteil im PIP-Skandal um minderwertige Brustimplantate gegen den TÜV Rheinland vor einem französischen Berufungsgericht gekippt worden. Die Zertifizierungsinstanz war Anfang Juli von jeder Verantwortung freigesprochen worden. Nun geht der Rechtsstreit in eine neue Runde.
Hintergrund: 2010 war der Skandal um PIP bekannt geworden. Der französisch Brustimplantate-Hersteller hatte seine Produkte statt mit Spezialsilikon mit billigerem Industriesilikon befüllt. Die Kissen reißen infolge dessen leichter und können Entzündungen auslösen. Weltweit wurden Zehntausenden Frauen PIP-Implantate eingesetzt, in Deutschland sind Schätzungen zufolge rund 6000 Frauen betroffen. Der TÜV hatte das Herstellungsverfahren bei PIP zertifiziert, nicht aber die Silikonkissen selbst kontrolliert.
Das Handelsgericht der südfranzösischen Stadt Toulon hat nun die Klage von rund 10.000 Frauen verhandelt. Erneut werfen sie dem TÜV Rheinland und seiner Frankreich-Tochter vor, gegen Kontrollpflichten verstoßen zu haben. Der TÜV sieht sich selbst als Opfer von PIP und verweist zur Begründung auf das Urteil gegen den PIP-Gründer Jean-Claude Mas, der u.a. wegen Betrugs am TÜV. Die Entscheidung in dem Verfahren wird für Dezember erwartet.