Obwohl Rabatte und andere Deals der Schönheitskliniken aus Großbritannien verbannt werden sollten, werden diese immer noch angeboten. Eine Studie zeigte, dass keine dieser Schönheitskliniken die empfohlene zweistufige, schriftliche Einwilligung eingeholt hatten, wobei 32% der Anbieter non-chirurgischer Behandlungen nicht mitteilen, wer die Verabreichung der Behandlung tatsächlich durchführt. Außerdem sind nur 22% der Schönheitskliniken, die Deals anbieten, beim Britischen Ausschuss für Versorgungsqualität registriert.
Die Zugaben, die angeboten werden, sind z.B. Fahrer, die die Patienten zur/von der Klinik fahren, Fotoshootings, Wettbewerbe oder Urlaubsziele. Die Studie, die in der jährlichen Ausgabe der Zeitschrift der Britischen Gesellschaft für Plastische Chirurgie veröffentlicht wurde, zeigte auch, dass die meisten Deals auch zeitbedingt sind, wie z.B. „Buchen Sie bis Freitag!“. Die non-chirurgischen Behandlungen können sogar in Einkaufszentren, Fitnessstudios oder bei Hauspartys durchgeführt werden, obwohl diese Art von Deals schon verbannt worden sein sollten.