Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschied Ende März, dass bei Beschwerden, die von eimem Brustimplantat erzeugt werden die Kosten der Entfernung des Implantats von der Krankenkasse übernommen werden. Allerdings nur dann, wenn die Entnahme aus medizinischen Gründen erfolgt. Die Kosten für einen neues Implantat übernimmt die Krankenkasse aber nicht, das dieses wiederrum nur kosmetischen Zwecken diene.