Dürfen Polizistinnen Brustimplantate tragen? Und ist es legitim, dass sie im Rahmen einer Routineuntersuchung darauf untersucht werden? Diese Fragen stellen sich derzeit anlässlich eines Vorfalls in Bielefeld. Eine Beamtin hatte sich über das Vorgehen des Polizeiarztes beschwert der sie ohne medizinische Notwendigkeit auf Brustimplantate untersuchte. Das NRW-Innenministerium stellte inzwischen klar, dass "die routinemäßige Fahrtauglichkeitskontrolle nicht der Suche nach Brustimplantaten dienen dürfe.". Denn die Befürchtung, dass die Implantate platzen könnten ist inzwischen schon lange überholt. Sie beeinträchtigen also in keinster Weise die Fahrtauglichkeit. Für die Einstellungsuntersuchngen sei die Überprüfung auf Brustimplantate allerdings ein Kriterium, denn sie könnten ein Einstellungshindernis darstellen.