Eintrag vom 03.02.2015
Brustoperationen und
Nasenkorrekturen, sogar Augenlasern und
Fettabsaugen können meditinisch indiziert sein, beispielsweise um Atem- oder Rückenproblemen entgegen zu wirken. Diese Fälle sind eindeutig: eine Krankschreibung ist gerechtfertigt.
Ansonsten, so der Arbeitsrrechtler Hans-Georg Meier, seien
Schönheitsoperationen Privatvergnügen. Und für Privatvergnügen muss man nach wie vor Urlaub nehmen.
Allerdings hat kein Chef das Recht, den Grund einer Krankschreibung zu erfahren und erfährt ihn auch nicht aus dem ihm vorliegenden Attest. Mithin ist es prinzipiell möglich, sich auch bei nicht notwendigen Eingriffen krankschreiben zu lassen, wenn der Arzt mitspielt. Man sollte das aber vielleicht eher nicht riskieren, denn wenn der Verdacht aufkommt, ein Arbeinehmer hat sich krankschreiben lassen, wo er eigentlich Urlaub hätte nehmen müssen, kann das für ihn arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Deshalb ist es ratsam, besonders bei augenscheinlichen Veränderungen den Chef vorab einzuweihen und ihm den Sinn und Zweck des Eingriffs zu erklären.
Quelle:
www.welt.deBildquelle: © M. Schuppich - Fotolia.com