Eintrag vom 14.01.2020

Die Ästhetisch Plastische Chirurgie darf in Deutschland seit dem 1. April 2006, gemäß dem Heilmittelwerbegesetz § 11, Nr. 5, keine Vorher Nachher Bilder zu Demonstrationszwecken veröffentlichen. Dieses Verbot gilt selbstverständlich auch für Bildmaterial über das Fettabsaugen, Brustvergrößerung sowie alle anderen Operationen. Dies soll eine potentielle Gefahr hinsichtlich einer Irreführung unterbinden, da entsprechende Beispielbilder per 3d Computersimulation, wie z.B. Photoshop, verändert werden können, wodurch das tatsächliche OP-Ergebnis von der Abbildung abweicht. Ursprünglich schlechte Ergebnisse, oder verpfuschte Resultate, könnten sogar so stark manipuliert werden, dass sie dem Betrachter letztendlich erfolgreiche Vergleichsbilder suggerieren, die den Erfolg der Operation lediglich vortäuschen.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr
CZ-Wellmed Team - Natalie Sarah Plitt Services
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