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Eintrag vom 28.05.2015

Falscher Schönheitschirurg vor bayerischem Landgericht

Ein 31-jähriger Regensburger behandelte insgesamt 56 Patienten und Patientinnen mit zweifelhaften Schönheitsoperationen mittels Silikon- und Botox-Injektionen und weiteren kosmetischen Eingriffen. Eine medizinische Ausbildung hatte der vermeintliche Schönheitschirurg nie absolviert.

Nun ist er angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung, Betrugs, Missbrauchs von Titeln und Berufsbezeichnungen. Glück im Unglück ist für die Betroffenen, dass die Verletzungen und Schäden, die sie als Folgen der Eingriffe davongetragen haben, nicht schwerwiegend sind. Pech für den Angeklagten, dass das Gefährdungspotential seiner Behandlungen als sehr hoch eingeschätzt wird. Ein umfassendes Geständnis verhilft ihm jedoch voraussichtlich zu einer verhältnismäßig milden Strafe von vier bis fünf Jahren Haft. 

Bei seinem Geständnis kam zutage, dass der junge Mann selbst unter Phobien und einem gestörten Körperbild litt, bereits mehrere Schönheits-OPs hinter sich hat und durch verschiedene Foren im Internet auf Menschen stieß, die in ähnlicher Weise litten. Er gab sich einer Frau gegenüber als Medizinstudent aus, der schon in diversen Schönheitspraxen gearbeitet habe. Diese Dame wurde seine erste Patientin, die er mit Silikonöl-Injektionen behandelte. Sie sei so begeistert von dem Ergebnis gewesen, dass sie Mundpropaganda für ihn gemacht habe.

Das Gefühl gebraucht und geschätzt zu werden gab dem psychisch labilen Mann einigen seelischen Aufschwung und mit wachsendem finanziellem Erfolg wurde ab Mitte 2013 sein Auftreten in seinen privaten Praxisräumen und im Internet immer professioneller – inklusive gefälschter Approbationsurkunde und weiterer Dokumente, die ihm eine Ausbildung in den USA und die Zugehörigkeit zur Vereinigung Ästhetischer Chirurgen bescheinigten.

Zu prüfen ist nach seinem Geständnis nun u.a. noch, ob die Folgeschäden für einige Patienten, wie Herzrasen, Verhärtungen, Knötchen, Schwellungen und Rötungen den bisherigen Erkenntnissen entsprechen. Den finanziellen Schaden für die Betroffenen bezifferte die Staatsanwaltschaft mit 63.235 Euro

Quelle: mittelbayerische.de

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