Eintrag vom 14.03.2014
Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat jüngst entschieden, dass
Brustimplantate kein ausreichender Grund sind um Polizeibewerberinnen "gesundheitliche Nichteignung" zu attestieren. Anlass für diese Entscheidung war die Klage einer Frau die sich 2012 bei der Polizei beworben hatte und allein auf Grund ihrer Brustimplantate abgewiesen worden war. Die Ablehnung der Bewerbung wurde damit begründet, dass Frauen mit Brustimplantaten für bestimmte Einsatzfelder ungeeignet wären. Da zum Beispiel der Druck der Schutzkleidung auf die Implantate zu einer erhöhten Gefahr von Fibrosebildung führt.
Durch die Beurteilung unabhängiger Ärzte zeigte sich allerdings, dass Brustimplantate kein Risiko für "lange
Erkrankung oder Frühpensionierung" bergen. Und diese Faktoren bilden das Kriterium für die "gesundheitliche Nichteignung". So kann sich also auch eine Frau die eine
Brustvergrößerung hatte sorgenfrei bei der Polizei bewerben.
Das Urteil bleibt, aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils, allerdings offen für Revision.
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