Gemäß dem Urteil des Bundessozialgerichts Kassel soll nun die Krankenkasse die Koster einer Brustvergrößerung für Transsexuelle bei denen die Hormonbehandlung nicht anschlägt vollständig abdecken.
Die Klägerin, die nach über 15 Jahren Hormontherapie immer noch eine flache Brust hatte, ließ sich anschließen aus eigenen Mitteln operieren. Am 11.09 entschied das Gericht dass die daraus entstehenden Kosten durch die Krankenkasse ersetzt werden sollen.
„Es geht darum, sich als Frau wahrzunehmen und nicht darum, sich als Frau zu verkleiden“, betonte der Anwalt der Frau. „Die selbstbeschaffte Leistung war in vollem Umfang notwendig“, so der Vorsitzende Richter.
Quelle: FOCUS Online