Eintrag vom 06.07.2015
Vorerst hat der TÜV Rheinland im Ringen um ein endgültiges Urteil bezüglich der Verantwortlichkeit im PIP-Skandal einen juristischen Erfolg errungen. Ein Berufungsgericht in Aix-en-Provence entschied, dass der TÜV seine Kontrollpflicht bei der Zertifizierung der minderwertigen
Brustimplantate des mittlerweile insolventen Herstellers PIP nicht verletzt habe.
Damit wird ein Urteil eines anderen französischen Gerichts von November 2013 ungültig, in dem der Tüv zu einer Zahlung von 3000 Euro Schadensersatz an zunächst 1700 Frauen, später 3000 Frauen und einige Händler verurteilt worden war. Nach diesem Urteil legte der TÜV Berufung ein mit der Begründung, er sei selber Opfer eines Betrugs seitens PIP geworden. Nur das Herstellungsverfahren bei PIP sei Gegenstand des Zertifizierungsverfahrens gewesen, nicht aber die Silikonkissen selbst. Nun bekam er Recht.
PIP hatte seine Brustimplantate statt mit Spezialsilikon mit billigerem Industriesilikon befüllt, die Kissen reißen leichter und können Entzündungen auslösen. Im Jahre 2010 kam der Skandal ans Licht, von dem allein in Deutschland über 6000 Frauen betroffen sind.
Der PIP-Gründer war im Dezember 2013 zu vier Jahren Haft verurteil worden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gab die Empfehlung, die Kissen herausoperieren zu lassen.
Quelle:
spiegel.de