Eintrag vom 27.04.2011
Der
Legal Tribune berichtet über die Entscheidung des Verwaltungsgericht Münster, welches Zahnärzten Botoxinjektionen zur
Faltenbehandlung verbietet.
Hintergrund bilden die steigenden Angebote zahnärztlicher Praxen, die über ihre ursprüngliche Spezialisierung hinaus gehen. Doch genau wegen der besonderen Gefährlichkeit der Behandlung sind daher "genauste Kenntnisse über den Aufbau und die Schichten der Haut sowie über den Verlauf von Blutgefäßen, Nervenbahnen und Muskelsträngen in dem für die Behandlung vorgesehenen Gesichtsbereich wie z.b. Botolinium-Toxin, bei der schon geringe Ungenauigkeiten zu Gesichtslähmungen und - asymmetrien führen können, nötig." (VHG Bad.-Württ., Beschl. v. 10.07.2006, Az. 9 S 519/06)
Schon 2010 kam es zu einem Strafbefehl und Geldbuße, weil ein Zahnarzt diese kosmetischen Behandlungen anbot. Nun stehen natürlich dieses Urteil und die Approbation im Konflikt. Der zuständige Kammerjurist entgegnete darauf: "Wenn wir davon Kenntniss bekommen, dass ein Zahnarzt ohne Heilpraktiker-Erlaubnis Falten im Gesicht unterspritzt, hätten wir das berufrechtlich zu ahnden".
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